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Zolländerungen 2026: Die 3-Euro-Abgabe richtig einordnen

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Die Zolländerungen 2026 erfordern eine Unterscheidung zwischen Einfuhren in die EU, Ausfuhren aus der EU und Transporten innerhalb der Union. Eine neue Zollabgabe bedeutet nicht, dass derselbe Betrag auf jede CourierAPP-Sendung aufgeschlagen wird.

Quellen geprüft: 29. September 2026.

Zolländerungen 2026: Was bedeuten die 3 Euro?

Laut Rat der EU gilt ab 1. Juli 2026 ein Übergangszoll von 3 € je unterschiedlicher Zolltarifkategorie für erfasste Kleinsendungen unter 150 €, die direkt an EU-Verbraucher gehen. Es handelt sich nicht pauschal um eine Abgabe je physischem Stück.

Was ist über die Bearbeitungsgebühr bekannt?

Die Ratsmitteilung vom 3. September 2026 unterscheidet die Bearbeitungsgebühr vom Zoll. Sie nennt eine Einführung bis 1. November 2026; die Kommission soll die Höhe festlegen. Diese Mitteilung bestätigt keinen Betrag von 2 €. Deshalb stellen wir diesen Betrag nicht als feste Gebühr dar.

Welche Strecke betrifft Ihre Sendung?

  • Aus einem Nicht-EU-Land in die EU: Prüfen Sie, ob der Kauf unter die betreffende Regelung fällt und welche Beträge bereits bezahlt wurden.
  • Aus Griechenland in ein Nicht-EU-Land: Prüfen Sie die Einfuhrregeln am Ziel. Die genannte EU-Regelung reicht nicht aus, um dortige Abgaben zu berechnen.
  • Zwischen EU-Ländern: Ein Zoll auf Einfuhren aus Drittländern ist nicht automatisch eine Zusatzgebühr für Ihren innergemeinschaftlichen Transport. Sondergebiete und beschränkte Waren erfordern eine gesonderte Prüfung.

So prüfen Sie die Gesamtkosten

Bewahren Sie Kaufbeleg und Zahlungsaufstellung des Verkäufers auf. Trennen Sie Warenwert, Versandkosten, Steuern oder Zölle und mögliche Abfertigungsleistungen. Rechnen Sie einen bereits erhobenen Betrag nicht doppelt an. Gehen Sie auch nicht davon aus, dass der Transportpreis jede mögliche Einfuhrbelastung abdeckt.

Ist ein Betrag unklar, bitten Sie Verkäufer oder Transporteur um eine Aufschlüsselung. Wer eine Abgabe erhebt oder abführt, hängt vom Geschäft und der geltenden Regelung ab. Die pauschale Aussage, immer zahle der Empfänger, wäre daher unzutreffend.

Diese Angaben bereiten Sie vor

  1. Eine konkrete Beschreibung jedes Gegenstands und die richtige Menge.
  2. Den tatsächlichen Wert mit verfügbarem Kaufnachweis.
  3. Vollständige Absender- und Empfängerdaten.
  4. Den tatsächlichen Versandzweck und angeforderte Zusatzunterlagen.

Die Angabe „Geschenk“ ersetzt keine Inhaltsbeschreibung und garantiert keine Befreiung. Prüfen Sie den Einzelfall, bevor Sie die Versandangaben übermitteln.

Wo finden Sie den Versandpreis der CourierAPP?

In der CourierAPP-Anwendung vergleichen Sie verfügbare Transportpreise einschließlich MwSt. für Ihre Paketangaben. Für die Zollabwicklung gelten die Anforderungen der konkreten Strecke. Die Vorbereitung von Unterlagen oder Buchung des Transports garantiert keine Abfertigung ohne Prüfung oder zusätzliche Abgaben.

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